Rentenversicherung
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Kann ich meinen Rentenversicherungsträger frei wählen?
In der gesetzlichen Rentenversicherung sind alle Arbeitnehmer, Mütter und/oder Väter (in den ersten drei Jahren nach der Geburt), Behinderte (in anerkannten Werkstätten), Wehr- und Zivildienstleistende pflichtversichert. Nicht versichert sind z.B. Selbstständige,Beamte, Richter u.s.w. [1]
Wie hoch ist der Beitragssatz zur Rentenversicherung für das Jahr 2006?
Der Beitragssatz beträgt ab 1.1.2006 weiterhin 19,5 Prozent des Bruttoverdienstes bis zur Beitragsbemessungsgrenze. [2]
Was hat die Beitragsbemessungsgrenze für eine Bedeutung und wie hoch ist diese für das Jahr 2006?
Für die alten Bundesländer beträgt die Beitragsbemessungsgrenze jährlich 63000 € und für die neuen 52800 €. Monatlich beträgt sie für die alten BL 5250 € und für die neuen 4400 €.[3]
Wozu ist ein Sozialversicherungsausweis gut und wo kann ich diesen beantragen?
Den Sozialversicherungsausweis erhält man über die eigene Krankenkasse oder in Ausnahmefällen auch direkt bei Rentenversicherungsträger
Laut Gesetz (SGB IV§99 Abs. 2 Satz 1-3) [4] besteht Mitführungspflicht bei bestimmten Beschäftigungen (z.B. Bau- und Gaststättengewerbe u.s.w.). Bei Kontrollen durch Arbeits- und/oder Hauptzollämter muss auf Verlangen der Sozialversicherungsausweis vorgezeigt werden.
Der Sozialversicherungsausweis bestätigt, das die vom Arbeitgeber gezahlten Sozialversicherungsbeiträge für Sie bestimmt sind. Im Falle der Arbeitslosigkeit, wird der Sozialversicherungsausweis beim Arbeitsamt abgegeben, geschieht dies nicht wird in der Zeit keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt. [5]
Wann ist eine Person berufs-, wann erwerbsunfähig und welche Leistungen kann ich als Versicherter im Versicherungsfall erwarten?
Weblinks:
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